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Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Seit Februar 2006 können Mitarbeiter im Ausland eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der deutschen Agentur für Arbeit beantragen. Für die Beantragung sind Fristen einzuhalten.

Downloads

BER7-5.1-5.3 Merkblatt Arbeitslosenversicherung 20-06

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